Gesetzliche Vorschriften
Herbizideinsatz auf befestigten Flächen: Nach § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel wie Herbizide (Unkrautvernichter) nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Gehwegen, Hofflächen, Garageneinfahrten, Kies- und Splittflächen oder Parkplätzen (= Nichtkulturland) ist grundsätzlich verboten. Werden Unkrautvernichter auf Pflasterflächen ohne Ausnahmegenehmigung ausgebracht, drohen (auch im Haus- und Kleingartenbereich!) hohe Strafen und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro!